In Deutschland können Bußgelder beträchtlich sein, aber ein aktueller Vorfall aus einem Nachbarland erreicht eine neue Größenordnung.
Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen, das Ignorieren roter Ampeln oder andere Regelmissachtungen haben in Deutschland ihren Preis. Je nach Schwere des Verstoßes können die Bußgelder sehr hoch ausfallen.
Ein jüngster Vorfall aus der Schweiz jedoch setzt dem Ganzen die Krone auf: Im März 2024 wurde dort einem Autofahrer ein Bußgeld von über 100.000 Euro auferlegt, weil er den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hatte.
Nach Angaben des Schweizer Bundesamts für Straßen (ASTRA) hätte der BMW des Fahrers einen Mindestabstand in Metern halten müssen, der die Hälfte seiner gefahrenen Geschwindigkeit entspricht. Allerdings wurde bei der Messung festgestellt, dass er weniger als ein Sechstel des Tachoabstands zum vorderen Fahrzeug hielt.
Weiterführende Informationen
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Über 100.000 Euro Bußgeld: Die Details
Der Schweizer muss nun eine Strafe von 98.500 Franken zahlen, was einem umgerechneten Betrag von 104.590 Euro entspricht. In der Schweiz wird die Höhe der Strafe basierend auf dem Einkommen des Betroffenen berechnet. Das Gericht betonte, dass diese Entscheidung keine willkürliche Maßnahme sei.
Die Strafe wurde auf Bewährung für zwei Jahre verhängt. Das bedeutet, dass die Geldstrafe nur dann eingefordert wird, wenn der BMW-Fahrer in diesem Zeitraum erneut einen ähnlichen Verstoß begeht. Eine Beschwerde des Millionärs gegen das hohe Bußgeld wurde vom Schweizer Bundesgericht zurückgewiesen.
Dies ist jedoch nicht der einzige Fall in der Schweiz, der zu drastischen Bußgeldern führte: 2010 musste ein Fahrer etwa 290.000 Franken (circa 308.000 Euro) zahlen, weil er deutlich zu schnell fuhr. Außerdem wurde 2023 ein finnischer Tourist zu einer Strafe von 121.000 Euro verurteilt, nachdem er in einer 50er-Zone mit 82 km/h geblitzt wurde.
Einkommensabhängige Strafen in Deutschland: Was Sie wissen müssen
Seit dem 1. Mai 2024 können durch den neuen Polizeivertrag Bußgelder für Verkehrsdelikte, die in der Schweiz oder in Deutschland begangen wurden, auch im jeweiligen anderen Land eingefordert werden. Dies gilt ab einem Bußgeld von 70 Euro oder 80 Franken. Zuvor konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten eingezogen werden.
Auch deutsche Autofahrer können in der Schweiz bei Verkehrsverstößen mit einkommensabhängigen Strafen belegt werden. Allerdings gibt es bei der Vollstreckung nach dem Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag eine Besonderheit:
Wenn die schweizerische Geldstrafe das in Deutschland für vergleichbare Verstöße zulässige Höchstmaß übersteigt, wird der Betrag auf diese Grenze reduziert. Die Umrechnung erfolgt dann zum offiziellen Wechselkurs, der zum Zeitpunkt der Entscheidung gilt.
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