Im Allgemeinen ist das Überholen auf der linken Seite vorgesehen. Doch es gibt bestimmte Situationen, in denen das Überholen auf der rechten Seite gestattet ist. Welche das sind und welche zwei zusätzlichen Gegenstände Sie in Ihrem Verbandskasten führen sollten, erfahren Sie in diesem Video.
Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Überholen grundsätzlich auf der linken Seite durchzuführen (§5 StVO). Überholen ist nur erlaubt, wenn sicher ist, dass der Gegenverkehr dadurch nicht behindert wird.
Bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen nicht gestattet. Weitere wichtige Regeln zum Überholen sowie mögliche Bußgelder und Strafen werden hier erläutert.
In speziellen Ausnahmefällen ist jedoch das Überholen auf der rechten Seite erlaubt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wann ist Rechtsüberholen erlaubt?
Regeln für das Rechtsüberholen auf Autobahnen
Auf Autobahnen darf das Rechtsüberholen in zwei spezifischen Fällen erfolgen.
Erstens, wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben (§ 7 Abs. 2 StVO). Dies tritt häufig bei Staus auf. Dabei muss auf allen Fahrstreifen dichter Verkehr herrschen.
Zweitens, wenn die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen stehen oder nur langsam fahren (maximal 60 km/h), dürfen Sie vorsichtig mit geringfügig höherer Geschwindigkeit rechts überholen (§ 7 Abs. 2a StVO).
Beachten Sie: Steht der Verkehr, dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen mit maximal 20 km/h überholen. Bewegt sich der Verkehr langsam auf dem linken Fahrstreifen, dürfen Sie rechts mit einer maximalen Geschwindigkeitsdifferenz von 20 km/h überholen.
Zusätzlich ist es erlaubt, rechts schneller als links zu fahren, wenn es sich um einen Einfädelungsstreifen handelt, über den Fahrer auf die Autobahn auffahren (§ 7a Abs. 2 StVO).
Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Rechtsüberholen erlaubt, wenn es für jede Richtung mehrere markierte Fahrstreifen gibt. In solchen Fällen dürfen Sie mit Kraftfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) den Fahrstreifen frei wählen und somit auch rechts überholen (§ 7 Abs. 3 StVO).
Zudem ist das Überholen von wartenden und blinkenden Linksabbiegern auf der rechten Seite gestattet. Ebenso dürfen Fahrzeuge im Ampelbereich rechts überholt werden, wenn die Ampel grün zeigt und einige Fahrzeuge noch stehen oder nur langsam anfahren (§ 37 Abs. 4 StVO).
Bitte beachten: Schienenfahrzeuge müssen grundsätzlich rechts überholt werden (§ 5 Abs. 7 StVO).
Mögliche Folgen bei Missachtung der Regeln
Das nicht erlaubte Rechtsüberholen kann innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld von 30 Euro zur Folge haben. Außerhalb geschlossener Ortschaften können sogar Bußgelder bis zu 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister drohen.
- Strafen für unerlaubtes Rechtsüberholen: Was Sie erwarten könnte
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