In der EU gibt es eine Liste mit Pflanzen und Tieren, die nicht gehalten werden dürfen.
Die Vielfalt der Pflanzen weltweit ist enorm. Viele Hobbygärtner bringen exotische Pflanzen in ihre Gärten, um sich an ihrer Schönheit zu erfreuen. Doch nicht alle Pflanzen dürfen angepflanzt werden, einige sind sogar gesetzlich verboten.
Seit Januar 2015 regelt eine EU-Verordnung die „Prävention und das Management der Einführung und Verbreitung invasiver, nicht heimischer Arten.“ Diese Verordnung umfasst eine Liste von 88 Pflanzen und Tieren, die nicht gehalten werden dürfen.
Hier erfahren Sie, welche Pflanzen das sind und warum sie verboten sind. Die umfassende Liste mit Bildern steht hier als PDF zum Download bereit:
EU-Verordnung: Verbotene Pflanzen im Garten
Einige invasive Pflanzenarten müssen verboten werden, da sie die biologische Vielfalt in unserem Land gefährden könnten. Trotz internationaler Umweltvereinbarungen und verschiedener rechtlicher Maßnahmen konnte das Problem fremder Arten bisher nicht effektiv gelöst werden.
Daher ist auch Ihre Unterstützung wichtig, damit Sie sich nicht unbeabsichtigt oder wissentlich solche verbotenen Pflanzen in den Garten stellen. In den EU-Ländern gibt es teilweise eigene nationale Listen.
Von unionsweiter Bedeutung sind jedoch 49 Pflanzen, davon 22 ohne wild lebenden Nachweis in Deutschland:






