Von „Atemlos“ bis „Daddy Cool“: Titel in Suno-Datenbanken unter Verdacht.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat vor dem Landgericht München eine Klage gegen den KI-Audiogenerator Suno eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass Suno seinen Generator mit urheberrechtlich geschützten Musikstücken ohne Genehmigung trainiert hat.
Die GEMA strebt mit dieser Klage an, dass Firmen wie Suno Lizenzgebühren für die Verwendung von Musikwerken an die Urheber zahlen. Zu den betroffenen Werken zählen laut Angaben der GEMA unter anderem „Forever Young“ von Alphaville, „Atemlos“ von Kristina Bach, „Daddy Cool“ von Boney M., das von Frank Farian produziert wurde, sowie Lieder von Dieter Bohlen und Thomas Anders von Modern Talking. Diese Titel seien in ihren Melodien, Harmonien und Rhythmen erkennbar nachgebildet worden, so die GEMA.
„KI-Unternehmen wie Suno Inc. verwenden die Werke unserer Mitglieder ohne Erlaubnis und profitieren finanziell davon“, erklärt Tobias Holzmüller, Geschäftsführer der GEMA. „Zudem steht das von der KI generierte Material in direkter Konkurrenz zu von Menschen erschaffenen Werken und entzieht diesen die ökonomische Basis.“ Suno, ansässig in Cambridge, Massachusetts, bietet derzeit eine Pro-Version seines Dienstes für 10 US-Dollar monatlich an. Nutzer erhalten dadurch Credits, die sie zur Erzeugung von Audioinhalten über Eingabeaufforderungen nutzen können.
GEMA sucht nach rechtlicher Klarheit
Die GEMA erhöht mit der aktuellen Klage den Druck auf Anbieter von generativen KI-Diensten. Da die App in ganz Deutschland verfügbar ist, kann die Gerichtsbarkeit frei gewählt werden. Die GEMA, selbst in München ansässig, hatte bereits im letzten Jahr dort eine Klage gegen OpenAI eingereicht, bei der es jedoch um die Verletzung von Urheberrechten bei Texten ging, da keine Lizenzen erworben wurden. Die Verwertungsgesellschaft, die 95.000 Mitglieder vertritt, zielt darauf ab, durch solche Verfahren eine Lizenzierung durch KI-Unternehmen zu erzwingen.
Obwohl sich die GEMA des Erfolges ihrer rechtlichen Schritte nicht vollständig sicher ist, betont Ralf Weigand, der Aufsichtsratsvorsitzende: „Wenn wir in Zukunft nicht auf von Menschen gemachte Musik verzichten möchten, benötigen wir dringend einen Rechtsrahmen, der den Urhebern eine faire Beteiligung an der durch KI-Anbieter erzeugten Wertschöpfung garantiert.“ Diese Unsicherheit rührt von der Frage her, inwiefern eine 2019 in das Europarecht und das deutsche Urheberrechtsgesetz eingeführte Ausnahmeregelung für das Training von KI mit Text- und Data-Mining auch auf solche Fälle anwendbar ist. Dies betrifft alle Arten von urheberrechtlich geschützten Werken. Die Verwertungsgesellschaften suchen derzeit noch nach Antworten. Auch in den USA wird intensiv diskutiert, in welchem Umfang KI mit rechtlich geschütztem Material trainiert werden darf.
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Experte für Popkultur und Filmfan, erkundet Max Jäger die Welt der Unterhaltung mit neugierigem und lockerem Blick. Er teilt gerne die Geschichten hinter den Stars und entschlüsselt die Trends, die die Medienlandschaft prägen.