Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gegen seinen Arbeitgeber ab.
War das Bundesinnenministerium, geleitet von Nancy Faeser (SPD), seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem früheren BSI-Präsidenten Arne Schönbohm nicht ausreichend nachgekommen? Das Verwaltungsgericht Köln äußerte am heutigen Donnerstag Bedenken, dass das Ministerium möglicherweise seine Schutzpflichten vernachlässigt habe, indem es sich nicht ausreichend für den Kläger eingesetzt habe.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob das BMI hätte eingreifen müssen, um Schönbohm zu schützen, nachdem Anfragen vom ZDF Magazin Royale eingegangen waren und die Sendung ausgestrahlt wurde. Um jedoch einen rechtlichen Anspruch darauf zu begründen, hätte eine „erhebliche Verletzung“ der Persönlichkeitsrechte durch das Bundesinnenministerium nachgewiesen werden müssen.
Dies konnte vor Gericht jedoch nicht bestätigt werden. Fehler alleine begründen noch keinen justiziablen Anspruch, was für Beamte in Deutschland eine wichtige Feststellung sein könnte. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist Teil des Beamtenverhältnisses: Der Bürger wird zum Beamten und muss dem Staat treu dienen – im Gegenzug muss der Staat ihn schützen, allerdings nicht unbedingt in dem Maße, wie es Schönbohm erwartet hätte.
Hohe Beamtenpositionen gehen mit hohen Risiken einher
Das Gericht stellte weiterhin fest, dass führende Beamtenpositionen mit einer exponierten Stellung und großer Verantwortung einhergehen – dies gilt offensichtlich auch für hochrangige Laufbahnbeamtenpositionen wie die des BSI-Präsidenten, die nach B8 besoldet wird. Diese Position war nur eine Stufe unter den „politischen Beamten“, die jederzeit von einem zuständigen Minister in den vorläufigen Ruhestand versetzt werden können. Die auf Antrag des BMI vom Bundestag für Schönbohm aufgewertete Stelle des Präsidenten der Bundesakademie für die öffentliche Verwaltung (BAköV) wurde vom Gericht als möglicherweise angreifbar angesehen, allerdings konnte keine Absicht zur Schädigung Schönbohms nachgewiesen werden. Als Beamter hat er kein Anrecht auf eine bestimmte Position, sondern nur auf eine angemessene Verwendung.
Schönbohm kann gegen die Abweisung seiner Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung einlegen.
Verfahren gegen das ZDF geht in die nächste Runde
Für Schönbohm ist dies das zweite Urteil innerhalb weniger Wochen mit gemischter Bilanz. Während er vor dem Landgericht München I gegen das ZDF noch überwiegend siegreich war, indem dem Sender vier Aussagen über ihn untersagt wurden, hat er in dieser Angelegenheit verloren. Die Bemerkungen des Kölner Verwaltungsgerichts, dass Nancy Faeser und ihr Team Arne Schönbohm nicht ausreichend vor den ungerechtfertigten Anschuldigungen des ZDF Magazin Royale und dessen Moderator Jan Böhmermann geschützt hätten, sind deutlich. Doch die Ursache dafür lag nicht im Innenministerium, sondern beim Zweiten Deutschen Fernsehen.
Das könnte auch für die Richter im weiteren Verlauf des Rechtsstreits von Bedeutung sein: Sowohl das ZDF als auch Schönbohm haben im zivilrechtlichen Verfahren gegen den Sender Revision beim Oberlandesgericht München beantragt. Die betroffene Episode des Neo Magazin Royale wurde nach einem Urteil des Landgerichts München I überarbeitet und eine Passage entfernt, die fälschlicherweise den Eindruck erweckte, Schönbohm hätte Kontakte zu Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern unterhalten.
Nancy Faeser, die Bundesinnenministerin, die in der gesamten Affäre keine gute Figur machte, entgeht damit kurz vor dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode einer gerichtlichen Blamage. Es gilt als unwahrscheinlich, dass sie erneut zur Bundesinnenministerin ernannt wird. Ihr eigener SPD-Landesverband in Hessen hat sie nicht als Spitzenkandidatin aufgestellt und ihr lediglich den vierten Platz auf der Landesliste zur Bundestagswahl zugewiesen.
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Experte für Popkultur und Filmfan, erkundet Max Jäger die Welt der Unterhaltung mit neugierigem und lockerem Blick. Er teilt gerne die Geschichten hinter den Stars und entschlüsselt die Trends, die die Medienlandschaft prägen.