Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich eine Klage gegen Sony geführt, wie Gameswirtschaft berichtet. Demnach sind die Preiserhöhungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Playstation Plus unzulässig.
Wie aus einem Bericht des Fachmagazins Gameswirtschaft hervorgeht, wurde Sony vom Berliner Kammergericht untersagt, die Kosten für den Abonnementdienst Playstation Plus ohne Zustimmung der Verbraucher zu erhöhen. Die entsprechenden Klauseln in den AGB von Sony wurden als rechtswidrig eingestuft.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Sony kein legitimes Interesse an der Implementierung einer solchen Klausel für automatische Preisanpassungen nachweisen könne. In einer früheren Fassung der AGB hatte Sony sich die Möglichkeit offengelassen, Preise unkontrolliert zu erhöhen. In der aktuellen Fassung der AGB für das Spiele-Abonnement Playstation Plus ist diese Klausel jedoch nicht mehr enthalten.
Unwirksame Preisanpassungsklauseln
Der Fall zieht Parallelen zu ähnlichen Klagen des vzbv gegen Streaming-Dienste wie Netflix, Spotify und DAZN, die sich in ihren AGB ebenfalls das Recht vorbehielten, Abonnementpreise ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zu erhöhen. Solche einseitigen Preiserhöhungen sind in Deutschland normalerweise verboten. Diensteanbieter müssen die Zustimmung der Nutzer einholen, beispielsweise durch eine E-Mail. Wenn ein Nutzer die Erhöhung ablehnt oder nicht reagiert, ist eine Kündigung des Abonnements möglich.
Zuletzt hatte Sony die Preise für Playstation Plus im Sommer 2023 angehoben. Dabei wurde den Nutzern per E-Mail eine Kündigungsmöglichkeit aufgezeigt, falls sie mit den neuen Konditionen nicht einverstanden waren. Allerdings wurden die Abonnements bei Nichtreaktion der Nutzer automatisch zu den neuen Bedingungen fortgesetzt.
Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts bezüglich der Preisanpassungsklausel deckt sich weitgehend mit früheren Entscheidungen zu Netflix und Spotify. Zudem traf das Gericht eine Entscheidung über eine weitere Klausel: Sony behält sich vor, in das Abonnement integrierte Spiele und Online-Funktionen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder einzuschränken. Das Gericht entschied, dass dies für die Kunden unzumutbar sei, da sie nicht einschätzen können, welche Änderungen sie erwarten dürfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie Gameswirtschaft weiter berichtet. Sony hat beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Zu der Entscheidung und dem laufenden Verfahren hat Sony bisher keine Stellungnahme abgegeben.
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Experte für Popkultur und Filmfan, erkundet Max Jäger die Welt der Unterhaltung mit neugierigem und lockerem Blick. Er teilt gerne die Geschichten hinter den Stars und entschlüsselt die Trends, die die Medienlandschaft prägen.