Von : Max Jäger

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Bundesweiter Start der Elektronischen Patientenakte – Was erwartet uns?

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Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) nach einer Erprobungsphase soll nun der flächendeckende Einsatz beginnen, auch wenn dies zunächst nur wenige bemerken werden.

Nach einem ersten Probebetrieb in etwa 300 Arztpraxen in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen ist geplant, dass ab dem 29. die elektronische Patientenakte umfassend zum Einsatz kommt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht die ePA trotz kritischer Stimmen einiger Experten als sicher an. Große Softwarehersteller sind laut dem Ärztenachrichtendienst (Aend) für den Start gerüstet. Es könnte jedoch eine Weile dauern, bis alle Praxen und Apotheken mit den notwendigen ePA-Modulen ausgestattet sind, die entsprechenden Software-Updates durchgeführt wurden und das medizinische Personal sich mit den neuen Abläufen vertraut gemacht hat, wie die Beteiligten betonten.

Die Krankenversicherungen haben bereits zu Beginn des Jahres ePA-Akten für alle Versicherten erstellt, die nicht widersprochen haben. „Nach der erfolgreichen Testphase wird ab dem 29. April 2025 die ePA bundesweit in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken eingesetzt werden“, erklärte das Bundesgesundheitsministerium. Wer die ePA-App oder das Versicherten-Frontend selbst testen möchte, benötigt dazu eine GesundheitsID, die mit dem Personalausweis oder der elektronischen Gesundheitskarte erstellt werden kann, was teilweise schon seit Januar möglich ist. Für einige Anbieter wird zusätzlich eine App für die GesundheitsID benötigt. Über die App können Versicherte auch Widerspruch gegen das regelmäßige Hochladen der Abrechnungsdaten durch die Krankenkassen einlegen. Die Desktop-Anwendungen vieler Krankenkassen funktionieren in der Version 3.0 nicht mehr, sollen jedoch im Laufe des Jahres wieder verfügbar gemacht werden.

Technische Schwierigkeiten treten gelegentlich auf und können verschiedene Ursachen haben, wie z.B. Störungen bei den GesundheitsIDs. Informationen dazu werden teilweise über den WhatsApp-Kanal der Gematik oder das TI-Störungsportal verbreitet. Es ist möglich, dass mit dem fortschreitenden Ausbau der ePA mehr Probleme sichtbar werden, ähnlich wie bei der Einführung des E-Rezepts. Anfangs werden vermutlich nur wenige Versicherte auf Ärzte treffen, die ihnen Dokumente in die ePA einstellen oder bearbeiten können. Auch der Zugriff auf die ePA und Daten aus der elektronischen Medikationsliste in Apotheken wird zunächst Zeit benötigen.

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Nach Angaben des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) treten bisher nur vereinzelt technische Probleme auf, die meist auf die Netzwerkarchitektur und die Systemkonfiguration der Einrichtungen zurückzuführen sind. Ab dem 1. Oktober soll die Nutzung der ePA für Ärzte verpflichtend sein, wobei Sanktionen derzeit für Anfang 2026 geplant sind. „Die schrittweise und zunächst freiwillige Einführung ist der richtige Ansatz, um den Praxen, die bereit für die ePA sind, den Einstieg zu erleichtern“, so Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

„Viele der Testpraxen konnten erst seit März mit der ePA arbeiten, also diese einsehen und befüllen. Die Erfahrungen mit ihrer Leistung und Handhabung im Praxisalltag sind daher noch zu gering. Diese Informationen benötigen wir jedoch, um sicher beurteilen zu können, ob die ePA in die Patientenversorgung integriert werden kann, zumal die Testpraxen immer wieder von technischen Problemen berichten“, erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Anfang April. Zudem gibt die KZBV in einem PDF Hinweise, wie Praxen ihre IT-Sicherheit verbessern können.

Die Praxisverwaltungssysteme „Turbomed“, „Medistar“, „Albis“, „M1 Pro“ und „Data Vital“ der Compugroup Medical (CGM) sind laut Aend zum Starttermin einsatzbereit. In den meisten Fällen wurde bereits ein Software-Update durchgeführt. Auch bei Duria soll das bereits ausgerollte, aber deaktivierte ePA-Modul mit einem Update rechtzeitig reaktiviert werden. Bei anderen Praxisverwaltungssystemen, wie T2Med oder Tomedo, ist das ePA-Modul nach Informationen von Aend ebenfalls fest integriert. Der TI-Score der Gematik zeigt derzeit nicht mehr an, wie es um die ePA-Module bestellt ist.

Die Tests bei den Produkten von Medatixx verliefen laut Geschäftsführer Jens Naumann „stabil und nutzbringend“. Er empfiehlt, die ePA jetzt aktiv zu testen. Im TI-Score der Gematik sind derzeit keine Informationen mehr zur ePA zu finden (Stand 25. April 2025, 11:49 Uhr). Es bleibt jedoch unklar, ob alle derzeit auf dem Markt verfügbaren Praxisverwaltungssysteme – insbesondere die weniger verbreiteten Systeme – in Zukunft über die ePA-Module verfügen werden. Vor mehr als einem Jahr hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach gesagt, dass Ärzte für eine funktionierende ePA das PVS wechseln müssen.

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„Der bundesweite Start der ePA ist verfrüht, da die technischen Sicherheitslücken nicht glaubhaft und überprüfbar behoben sind. Für Patienten ist ein Start ohne verpflichtende Teilnahme für medizinische Einrichtungen intransparent: Sie können nicht wissen, ob die jeweilige Praxis bereits auf die ePA zugreifen kann“, erklärt Manuel Hofmann von der Deutschen Aidshilfe. Mit den automatisch in die ePA geladenen elektronischen Medikationslisten und den Abrechnungsdaten „werden sensible Diagnosen jedoch potenziell bereits sichtbar“, so Hofmann. Weitere Informationen dazu bietet die Aidshilfe auf ihrer Website an.

„Generell werden wir als Deutsche Aidshilfe den Einführungsprozess weiterhin aufmerksam beobachten“, sagt Hofmann. Auch die Kinderärzte hatten im Vorfeld bereits davor gewarnt, dass Informationen in der ePA möglicherweise das Kindeswohl gefährden könnten. Daher wurde kürzlich eine neue Richtlinie für einen besseren Schutz veröffentlicht. Die Ärztekammer Niedersachsen hatte sich außerdem kürzlich gegen die Widerspruchslösung bei Kindern ausgesprochen.

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