Die Europäische Union hat die Einführung von etwa 40 Pflanzenspezies verboten, da sie einheimische Ökosysteme gefährden könnten. Darunter befinden sich auch einige Gartenpflanzen, die möglicherweise unbemerkt weiter verbreitet werden. Hier erfahren Sie, um welche Arten es sich handelt und was in Zukunft beim Gärtnern zu beachten ist.
Die Vielfalt an Pflanzenarten auf unserem Planeten ist schier unendlich. Viele Hobbygärtner bringen exotische Pflanzen in ihre Gärten, um sich an deren Schönheit zu erfreuen. Doch nicht alle Pflanzen dürfen angepflanzt werden, manche sind sogar streng verboten.
Seit Januar 2015 gibt es eine EU-Verordnung zur „Prävention und das Management der Einführung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten.“ Diese umfasst eine Liste von 88 Pflanzen- und Tierarten, die nicht gehalten werden dürfen.
Hier erfahren Sie, welche Arten das sind und warum diese Neophyten verboten sind. Die vollständige Liste mit Bildern können Sie hier als PDF herunterladen:
EU-Verordnung: Verbotene Pflanzen im Garten
Einige invasive Pflanzenarten müssen verboten werden, da sie die biologische Vielfalt in unseren Breiten gefährden könnten. Trotz internationaler Umweltschutzvereinbarungen und verschiedener Rechtsinstrumente konnte das Problem der gebietsfremden Arten nicht effektiv gelöst werden.
Deshalb ist auch Ihre Unterstützung wichtig, damit Sie sich nicht unabsichtlich oder bewusst solche verbotenen Pflanzenarten in den Garten setzen. Die EU-Staaten haben teilweise eigene nationale Listen.
Von unionsweiter Bedeutung sind jedoch über 40 Pflanzen, davon 19 ohne wild lebenden Nachweis in Deutschland:






