Verkehrsstillstände sind nicht nur ärgerlich, sondern stellen auch eine körperliche Belastung dar. Viele Fahrer nutzen diese Zeit für kleine Aktivitäten, die jedoch gesetzlich untersagt sind.
Sie sind mit der Familie unterwegs in den Ferien. Nach zwei Stunden angenehmer Fahrt kommen Sie in einen plötzlichen Stau. Vor Ihnen steigen bereits einige Personen aus ihren Fahrzeugen und diskutieren über die Ursache des Staus. Ist es Ihnen auch gestattet, auszusteigen und sich die Beine zu vertreten?
Was darf man und was nicht?
Die Antwort lautet definitiv: Nein. Selbst bei einem Stillstand ist das Verlassen des Autos nicht gestattet. Das dafür vorgesehene Bußgeld ist relativ niedrig. Gemäß dem Bußgeldkatalog beträgt die Strafe zehn Euro, falls die Polizei Sie dabei erwischt.
Es ist ebenfalls verboten, den Seitenstreifen zu befahren, um dem Stau zu entfliehen, selbst wenn die nächste Ausfahrt schon zu sehen ist. Dieses Vergehen wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Motorradfahrer müssen sich ebenfalls in Geduld üben. Das Überholen zwischen den Fahrzeugen kann mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist strengstens verboten. Diese Vergehen führen zu drei Punkten, dem Entzug der Fahrerlaubnis und können sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Wann darf man das Fahrzeug verlassen?
Niemand steht gerne im Stau, aber manchmal lässt es sich nicht vermeiden. Das Wichtigste ist, sofort eine Rettungsgasse zu bilden. Bei mehr als zwei Spuren wird die Rettungsgasse zwischen der linken und mittleren Spur eingerichtet. Nichtbeachtung kann je nach Schwere des Verstoßes zu hohen Bußgeldern führen.
Das Verlassen des Fahrzeugs im Stau ist nur dann erlaubt, wenn Sie eine Unfallstelle absichern müssen – beispielsweise durch das Aufstellen eines Warndreiecks oder das Leisten von Erster Hilfe. Dabei ist das Tragen einer Warnweste Pflicht.
Auch bei einem kompletten Stillstand des Verkehrs ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer untersagt. Hier drohen ebenfalls Bußgelder, die nach Schwere des Verstoßes bis zu 200 Euro, Punkte und möglicherweise ein Fahrverbot nach sich ziehen können.
Weitere Informationen zu Auto und Verkehr
Abonnieren Sie den WhatsApp-Kanal „Dein Auto-Kanal“ und bleiben Sie stets informiert über aktuelle Verkehrsnachrichten und Trends rund ums Auto.
Ähnliche Artikel
- Achtung Strandbesucher: Bußgelder mit ernstem Hintergrund!
- Achtung Mieter: Diese Dinge gehören NICHT in den Hausflur!
- Achtung, teure Falle: Diese Geschenke können Sie teuer zu stehen kommen!
- 135 Euro Strafe vermeiden: Richtiges Verhalten bei blauem Rauten-Schild!
- Neue Podcast-Enthüllung: Der faszinierende Charme verlassener Orte!

Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





