Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage für Haushalte, die mit Gas heizen. Dies wurde vom Bundestag festgelegt. Ein Antrag seitens der Bürger ist nicht notwendig, da die Entlastung automatisch erfolgt.
Verbraucher in Deutschland werden um 3,4 Milliarden Euro entlastet, gemäß einem Beschluss des Bundestages. Wichtig ist jedoch, was dies für die einzelnen Haushalte bedeutet.
Einschränkung: Nicht alle Bürger profitieren, sondern nur Unternehmen und Verbraucher, die Erdgas verwenden. Denn die Gasspeicherumlage ist ab Anfang 2026 nicht mehr Teil der jährlichen Abrechnung.
Die Umlage betrug zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde, was einer Ersparnis von etwa 30 bis 60 Euro jährlich für einen Vierpersonenhaushalt entspricht, je nach Verbrauch. Für genaue Zahlen können Sie Ihre letzte Gasrechnung zur Hand nehmen.
Dort finden Sie die Gasspeicherumlage als separaten Posten, oft auch unter der Bezeichnung Umlage gemäß § 35e EnWG. Bis zum 31.12. 2025 ist diese Umlage noch teil der Abrechnung, ab 2026 wird sie nicht mehr erhoben.
Kostenübernahme durch den Bund
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist eigentlich nicht korrekt, denn die Umlage bleibt bestehen, wird jedoch nicht mehr direkt von den Verbrauchern gezahlt. Stattdessen übernimmt der Staat diese Kosten. Es handelt sich um die Mittel, die benötigt werden, um die deutschen Gasspeicher zu füllen.
Bis Ende 2025 hat der Bund etwa 3,4 Milliarden Euro dafür vorgesehen. Diese Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem staatlichen Förderprogramm. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage könnte für den Bund teurer ausfallen als geplant. Das Wirtschaftsministerium hat zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 582 Millionen Euro beantragt.
Bisher macht die Umlage etwa 2,4 Prozent des Gaspreises für Haushalte und etwa 5 Prozent für große Unternehmen aus.





