Viele Verkehrszeichen sind allgegenwärtig, bleiben jedoch oft unerkannt. Das OD-Zeichen ist ein solches Beispiel. Hier erklären wir dessen Bedeutung.
In der Fahrschule wird man mit einer Vielzahl an Verkehrszeichen vertraut gemacht. Dies ist unerlässlich, da die Verkehrsschilder in Deutschland zahlreiche Vorschriften beinhalten.
Doch manche Schilder, wie das OD-Schild, sind weitgehend unbekannt und ihre Bedeutung erschließt sich nicht sofort. Oftmals sind diese auch als schwere Steine am Wegesrand platziert.
Das OD-Schild: Was es bedeutet und seine Ursprünge
„OD“ steht für Ortsdurchfahrt. Diese Schilder gibt es in unterschiedlichen Formen, wie weiß oder gelb, oder als quaderförmige Steine am Straßenrand. Diese Steine sind oft etwa einen halben Meter hoch, manchmal aber auch kleiner und weniger auffällig.
Gemäß der Definition des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist eine Ortsdurchfahrt „ein Abschnitt einer Bundesstraße, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt und der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der Verbindung von Ortsstraßen dient.“
Autobahnen und Kraftfahrstraßen, die durch städtische Gebiete führen, fallen nicht darunter. Die Schilder und Steine mit der Aufschrift „OD“ findet man häufig in der Nähe von Ortseingangsschildern.
In einigen Bundesländern finden sich Zusätze wie V für Verknüpfungsbereich und E für Erschließungsbereich, wobei erstere meist außerhalb von Ortschaften an großen Kreuzungen und letztere innerhalb der Ortschaften platziert sind.
Die Schilder zur Ortsdurchfahrt gehören zur Kategorie der Stationszeichen und haben vor allem eine straßenrechtliche Bedeutung, sind aber für Autofahrer nicht von direkter Relevanz.
Weiterführende Informationen
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Diese Schilder sind allgemein bekannt, doch ihre Bedeutung bleibt oft ein Rätsel
Zweck der Schilder zur Ortsdurchfahrt
Wenn eine Straße als Ortsdurchfahrt gekennzeichnet ist, übernimmt der Bund die Baulast und damit die Kosten für Instandhaltung und Sanierung. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Die Gehwege und Parkplätze entlang der Ortsdurchfahrt verbleiben in der Verantwortung der Gemeinde – der Bund ist nur für die Fahrbahn zuständig
- In Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern liegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde selbst
- In Gemeinden mit 50.000 bis 80.000 Einwohnern kann die Gemeinde selbst die Trägerschaft der Straßenbaulast beantragen
Die Kosten für die Aufstellung der OD-Schilder oder -Steine trägt ebenfalls der Bund. Doch die Regeln für die Berechnung in Sonderfällen sind typisch deutsch – kompliziert und bürokratisch.
Die Grenzen der Ortsdurchfahrten können sich auch verändern, etwa wenn neue Wohngebiete erschlossen werden.






