Durch die Nutzung von Pauschbeträgen können Bürger ihre Steuerbelastung erheblich verringern, ohne Belege vorlegen zu müssen. Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung unterliegt speziellen Richtlinien, wobei bis zu 7.400 Euro möglich sind.
Pauschbeträge vereinfachen sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für das Finanzamt die Steuerangelegenheiten. Die Regelung sieht vor, dass Pauschbeträge ohne umfangreiche Belegvorlage in der Steuererklärung angegeben werden können. Die einzige Bedingung ist, dass man zur entsprechenden Zielgruppe gehört.
Ein bekanntes Beispiel ist die Werbungskostenpauschale, die Kosten für Berufstätige pauschal abdeckt und momentan bei 1.230 Euro liegt. Weitere Beispiele sind die Homeoffice- oder Entfernungspauschale.
Für Personen mit einer Behinderung existiert im Einkommensteuergesetz der Behinderten-Pauschbetrag, der jährlich maximal 7.400 Euro betragen kann.
Wie viel Sie mit dem Behinderten-Pauschbetrag sparen können
Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen haben oft zusätzliche Ausgaben, zum Beispiel für Medikamente oder Betreuung. Der Behinderten-Pauschbetrag soll hier steuerlich entlasten.
Der Pauschbetrag variiert jedoch je nach Grad der Behinderung, beginnend bei einem ärztlich festgestellten Behinderungsgrad von 20, was einem Pauschbetrag von 384 Euro entspricht.
Bei einem Behinderungsgrad von 100 beträgt der Pauschbetrag 2.840 Euro. Für Personen, die als hilflos oder blind eingestuft sind, gilt ein Pauschbetrag von 7.400 Euro.
Digitaler Nachweis 2026 und Alternativen
Den Behinderten-Pauschbetrag können Sie im Bereich „Außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Dabei wird der Grad der Behinderung abgefragt und der entsprechende Pauschbetrag verwendet. Sie müssen also nur eine Zahl eingeben.
In der Regel verlangt das Finanzamt einen einmaligen Nachweis zum festgestellten Grad der Behinderung. Bislang reichte dafür ein Feststellungsbescheid oder ein Schwerbehindertenausweis. Ab 2026 ist bei neuen oder geänderten Feststellungen eine elektronische Datenübermittlung vom Versorgungsamt ans Finanzamt Pflicht. Ausweise und Bescheinigungen in Papierform, die vor 2026 ausgestellt wurden und noch gültig sind, bleiben weiterhin gültig, es sei denn, die Feststellungen ändern sich vor Ablauf der Gültigkeit.
Eine Pauschale ist bequem, jedoch nicht immer die beste Wahl. Wenn Ihre Ausgaben in Zusammenhang mit der Behinderung wesentlich höher sind, können Sie auch auf die Pauschale verzichten und Ihre Ausgaben als allgemeine außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Nachteil: Das bedeutet deutlich mehr Aufwand bei der Steuererklärung, und das Finanzamt verlangt Nachweise. Außerdem wird meist eine zumutbare Belastung abgezogen, was sich bei hohen Kosten dennoch lohnen kann. Lassen Sie das einfach durch die Steuersoftware berechnen.
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





