Manchmal fordert das Finanzamt zusätzliches Geld. Eine besondere Regel kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht immer zahlen müssen.
Die deutschen Steuergesetze sind komplex und enthalten zahlreiche Sonderregelungen, die oft nur schwer verständlich sind. Erst bei genauerem Hinsehen erkennt man ihren Sinn.
Generell freut sich jeder Bürger über staatliche Erstattungen, die den Aufwand der Steuererklärung rechtfertigen. Sollte jedoch eine Nachzahlung fällig werden, muss man diesen unangenehmen Teil akzeptieren und zusätzliches Geld an das Finanzamt überweisen.
Es gibt jedoch eine spezielle Regelung, die besagt, dass die Zahlungen nicht immer notwendig sind.
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Ausnahmeregelung für Kleinstbeträge
Die sogenannte Kleinstbetragsregelung soll den Verwaltungsaufwand im deutschen Steuerrecht minimieren, indem sie auf die Erhebung oder Erstattung von Kleinbeträgen verzichtet.
Anfang des Jahres wurde diesbezüglich ein Rundschreiben des Finanzministeriums veröffentlicht.
- Zahlung von Kleinstbeträgen: Forderungen unter 3 Euro müssen erst bezahlt werden, wenn sie insgesamt mindestens 3 Euro unter derselben Steuernummer betragen. Im SEPA-Lastschriftverfahren werden solche Beträge nicht sofort fällig, sondern zusammen mit der nächsten Zahlung eingezogen.
- Säumniszuschläge: Bei Gesamtsäumniszuschlägen unter 5 Euro wird normalerweise keine separate Forderung gestellt, sie können jedoch mit anderen Beträgen zusammen eingefordert werden.
- Mahnungen: Mahnungen werden für Beträge unter 10 Euro nicht versandt. Diese Grenze bezieht sich auf den Gesamtbetrag pro Mahnung, einschließlich aller steuerlichen Nebenleistungen und bisher nicht eingeforderter Säumniszuschläge.
- Kleinstbeträge: Erstattungen unter 1 Euro werden nur auf Antrag oder bei einem Gesamterstattungsbetrag von mindestens 1 Euro ausgezahlt. Nachzahlungen unter 1 Euro werden erst bei einer Gesamtforderung von mindestens 1 Euro erhoben. Eine Verrechnung von Erstattungs- und Nachzahlungsbeträgen unter 1 Euro ist jederzeit möglich.
Das Finanzamt ignoriert also keine Kleinbeträge, sondern verrechnet sie. Es ist wichtig, die Bescheide des Finanzamts genau zu prüfen, da diese angeben, wann Erstattungen erfolgen bzw. wie lange Sie Zeit haben, Nachzahlungen zu leisten.
Interessanterweise kann die Kleinstbetragsregelung bei Missbrauch von den Finanzämtern ausgesetzt werden.
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





