An Kassen können kleine Beträge oft ohne PIN oder Unterschrift mit der Karte beglichen werden. Bei vielen Händlern ist dies dank eines Mehrfachmandats auch für größere Summen möglich. Es ist wahrscheinlich, dass viele Verbraucher ein solches Mandat besitzen, ohne es zu wissen.
Das Bezahlen mit Karten ist oft unkompliziert, besonders wenn es kontaktlos ohne PIN-Eingabe oder Unterschrift möglich ist. Allerdings gibt es aus Sicherheitsgründen normalerweise eine Limitierung auf 50 Euro für solche Transaktionen.
Dies ist eine sinnvolle Maßnahme, denn bei Verlust oder Diebstahl der Karte könnten auch Unbefugte auf Ihre Kosten einkaufen. Bei kleineren Beträgen ist der finanzielle Schaden begrenzt, bis Sie die Karte sperren können.
Was viele nicht wissen: In einigen Läden, wie zum Beispiel bei Rossmann und Alnatura, ermöglicht eine Zahlung mit Unterschrift ein sogenanntes Mehrfachmandat, auch bekannt als Mehrfachlastschrift oder Dauerlastschrift. Dies erlaubt dem Händler, zukünftig auch höhere Beträge ohne erneute Unterschrift oder PIN-Eingabe direkt von Ihrem Konto abzubuchen.
Achten Sie darauf, was Sie an der Kasse unterschreiben
Die Prozesse hinter einer Kartenzahlung an der Kasse sind komplex. Es macht einen großen Unterschied, ob die Zahlung per PIN oder Unterschrift erfolgt. Bei einer PIN-Zahlung wird Ihr Konto sofort belastet, während bei einer Unterschrift die Zahlung per Lastschrift erfolgt. Aus Bequemlichkeit kann bei kleineren Beträgen auf die PIN-Eingabe verzichtet werden, und auch bei Lastschriften ist nicht immer eine Unterschrift nötig. So erhalten beispielsweise Strom- und DSL-Anbieter oft ein einmaliges SEPA-Mandat, das ihnen erlaubt, Beträge vom Konto abzubuchen. Das Gleiche gilt für ein Mehrfachmandat an der Kasse.
Viele Kunden sind überrascht, wenn plötzlich auch höhere Beträge ohne PIN oder Unterschrift gezahlt werden können. In diesen Fällen liegt wahrscheinlich ein Mehrfachmandat vor, von dem die Kunden oft nichts wissen.
Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass hier eine Informationslücke besteht. Ob ein Mehrfachmandat erteilt wird, kann oft nur erkannt werden, wenn entsprechende Hinweise auf dem Kartenlesegerät oder auf dem Kassenbon, der zur Unterschrift vorgelegt wird, vorhanden sind.
Seien Sie also vorsichtig, was Sie an der Kasse unterschreiben. Folgende Formulierungen deuten auf ein Mehrfachmandat hin:
Mit dieser Unterschrift erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat auch für künftige Zahlungen. Das Mandat gilt auch für Folgezahlungen ohne weitere Autorisierung.
Wenn Sie dies beim Bezahlen bemerken und kein Mehrfachmandat erteilen möchten, weisen Sie das Kassenpersonal darauf hin. Der Zahlungsvorgang sollte dann abgebrochen werden. Sie können dann entweder per PIN, per Handy oder auch bar bezahlen. Ein bereits erteiltes Mehrfachmandat können Sie auch nachträglich widerrufen.
Mehrfachmandat widerrufen
Das Erteilen eines Mehrfachmandats ist oft einfacher als der Widerruf. Dennoch ist es möglich, ein Mehrfachmandat zu widerrufen. Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf die entsprechenden Abbuchungen oder bewahren Sie den Kassenbon auf.
- Finden Sie den Namen des Zahlungsdienstleisters und die Mandats-ID heraus.
- Besuchen Sie die Webseite des Dienstleisters und suchen Sie nach einem Kontaktformular oder einer E-Mail-Adresse.
- Widerrufen Sie das Mehrfachmandat schriftlich unter Angabe der Mandats-ID und der letzten vier Ziffern Ihrer Karte.
- Lassen Sie sich den Widerruf schriftlich bestätigen.
Es ist immer ratsam, Ihre Kontobewegungen regelmäßig zu überprüfen, besonders wenn Ihnen eine Zahlungskarte abhanden gekommen ist. Der Vorteil einer Lastschrift ist, dass Sie unberechtigte Abbuchungen innerhalb von acht Wochen zurückfordern können, was meistens auch einfach über das Online-Banking funktioniert.
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