Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben ab 2025 ihre Zusatzbeiträge deutlich angehoben. Daher könnte sich ein Kassenwechsel auszahlen. Allerdings ist Eile geboten: Die Möglichkeit zur Sonderkündigung endet Ende Januar.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie grundsätzlich die freie Wahl Ihrer Krankenkasse. Um jedoch einen häufigen Wechsel zwischen den Kassen zu vermeiden, besteht eine Bindungsfrist von 12 Monaten.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, die Mitgliedschaft vorzeitig zu beenden. Wichtige Bedingung: Der Wechselantrag muss bis zum letzten Tag des Monats eingereicht werden, ab dem der erhöhte Beitrag wirksam wird. Wenn beispielsweise Ihre Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2025 erhöht, haben Sie bis Ende Januar 2025 Zeit, Ihr Wechselrecht in Anspruch zu nehmen, auch wenn Sie noch keine 12 Monate Mitglied waren. Die normale Wechselfrist beträgt zwei Monate.
Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats nutzen, beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse erst zum 1. April 2025, und Sie müssen bis dahin den erhöhten Beitrag zahlen.
Der Wechsel der Krankenkasse ist in der Regel einfach und auch online möglich: Sie melden sich bei der gewünschten neuen Krankenkasse an, die dann alle Formalitäten, wie die Kündigung bei Ihrer alten Kasse oder die Meldung beim Arbeitgeber, übernimmt.
Wenn Sie die Frist für die Sonderkündigung verpassen, ist das nicht allzu schlimm. Dann können Sie, vorausgesetzt Sie sind bereits 12 Monate bei Ihrer Kasse versichert, immer noch mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag: Die Zusammensetzung des Krankenkassenbeitrags
Die Höhe der Beiträge wird durch die Beitragssätze der Krankenkassen und Ihre Einkünfte bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze bestimmt.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für 2025 beträgt 66.150 Euro jährlich oder 5512,50 Euro monatlich. Gleichzeitig gibt es eine bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat). Das bedeutet: Liegt Ihr Einkommen darüber, sind Sie nicht mehr pflichtversichert und können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einkünfte, wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten teilen. Zusätzlich können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die ebenfalls zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt werden. Diese sind zum Jahreswechsel teilweise stark gestiegen.
Zum Beispiel hat die Knappschaft, eine bundesweit offene Krankenkasse, seit Jahresbeginn einen Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent. Im Jahr 2024 lag dieser noch bei 2,7 Prozent, was einen Gesamtbeitragssatz von 19 Prozent ergibt. Der bundesweite Durchschnitt der Zusatzbeiträge liegt derzeit übrigens bei etwa 2,5 Prozent.
Die zehn günstigsten bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen
Quelle: Kankenkassen.de (Stand: 21.01.2025)
Wann lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?
Rein finanziell gesehen ist ein Wechsel der Krankenkasse immer dann sinnvoll, wenn der Gesamtbeitragssatz höher ist als bei Ihrer bisherigen Kasse. Wichtig: Nicht jede Kasse steht jedem Bürger offen. Es gibt bundesweit agierende Krankenkassen sowie solche, die nur in bestimmten Regionen oder für bestimmte Berufsgruppen offen sind.
Was lässt sich durch einen Krankenkassenwechsel sparen? Das hängt von Ihrem Einkommen und dem Zusatzbeitrag Ihrer aktuellen Kasse ab. Hier ein Beispiel: Wechsel von einer allgemein zugänglichen Kasse mit dem höchsten Zusatzbeitrag zu einer mit dem niedrigsten:
- Jahreseinkommen: 66.150 Euro
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6%
- Höchster Zusatzbeitrag: 4,4% (Krankenkasse: Knappschaft)
Jährlicher Beitrag: 12.568,50 Euro / Arbeitnehmeranteil = 6284,25 Euro
- Niedrigster Zusatzbeitrag: 1,84% (Krankenkasse: BKK Firmus)
Jährlicher Beitrag: 10.875,06 Euro / Arbeitnehmeranteil = 5437,53 Euro
Mögliche Ersparnis: 1.693,44 Euro / Arbeitnehmeranteil = 846,72 Euro
Natürlich variiert die tatsächliche Ersparnis je nach persönlichen Umständen.
Vor dem Krankenkassenwechsel: Angebote gründlich vergleichen
Bevor Sie sich für einen Wechsel entscheiden, sollten Sie die Leistungen der verschiedenen Kassen genau vergleichen. Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten zwar die Standardleistungen, es gibt aber Unterschiede, zum Beispiel bei Bonusprogrammen oder der Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden.
Achten Sie auch auf den Service der Kasse: Gibt es Filialen in Ihrer Nähe? Wie gut sind der Telefon- und Online-Service?
Eine gute Möglichkeit, die Kosten und Leistungen zu vergleichen, bietet der Krankenkassenrechner von Focus Online.
Zum FOCUS online Krankenkassen-Rechner
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.