Eine Panorama-Webcam, die das städtische Leben in Zwettl einfängt, muss aufgrund einer Beschwerde eines Anwohners von der österreichischen Datenschutzbehörde neu ausgerichtet werden.
In Österreich könnte vielen Webcams bald das Ende drohen. Dies folgt aus einer Entscheidung der nationalen Datenschutzbehörde, die einem Betreiber einer Wetter-Webcam aufgetragen hat, seinen Kamerawinkel so zu ändern, dass das Haus eines Beschwerdeführers nicht mehr im Bild ist. Dies bedeutet faktisch ein Betriebsverbot.
Wie auch immer die Kamera justiert wird, es wäre stets ein Wohnhaus im Aufnahmebereich sichtbar – es sei denn, sie würde ausschließlich zum Himmel gerichtet. „Ob das von Interesse wäre, darüber lässt sich streiten“, erläuterte Thomas Zimmermann, der geschäftsführende Gesellschafter der TZ-COM Thomas Zimmermann Computer GmbH, gegenüber heise online. Seit 2017 betreibt Zimmermanns Unternehmen die Webcam in der niederösterreichischen Gemeinde Zwettl, um den Tourismus zu fördern, ohne dabei eigene kommerzielle Interessen zu verfolgen.
Es scheint, als wäre diese die einzige öffentliche Webcam in der Stadt. Alle 60 Sekunden aktualisiert sie ihr Bild und zeigt zwei öffentliche Straßen, einen Bahnübergang, den Himmel und das Stadtpanorama einschließlich verschiedener Gebäude. Zudem werden die aktuelle Lufttemperatur sowie Datum und Uhrzeit eingeblendet. Interessierte können die Webcam nutzen, um sich über die Wetterlage und die Verkehrssituation zu informieren und zu prüfen, ob der Bahnübergang gerade offen ist. Weder gibt es einen Livestream noch eine Zoom- oder Schwenkfunktion. Auch ein Bildarchiv wird vom Betreiber nicht angeboten, der zudem angibt, die Aufnahmen nicht zu speichern.
Unkenntlichmachung von Kennzeichen und Personen
Die Auflösung der Bilder ist auf 1279 × 723 Pixel beschränkt, was es unmöglich macht, Autokennzeichen zu erkennen, Beschriftungen zu lesen oder Personen zu identifizieren. Abgesehen von einem Hinweis auf die Betreiberfirma gibt es keine Werbeeinblendungen und somit auch keinen Umsatz. Ein lokales Medium hat 2017 und erneut im Mai 2024 positiv über die Webcam berichtet.
Seit der ersten Berichterstattung wurde auf einem der im Bild sichtbaren Grundstücke ein neues Wohnhaus mit Parkmöglichkeiten errichtet. Der Eigentümer dieses Hauses beschwerte sich im Mai 2024 bei der österreichischen Datenschutzbehörde, wenige Tage nach der jüngsten medialen Erwähnung der Webcam. Er räumte ein, dass es sich „nicht um Überwachung im eigentlichen Sinne“ handle, war jedoch beunruhigt darüber, dass sein Gebäude, die Autos und möglicherweise beleuchtete Räume im Bild zu sehen waren. Die gesamte Welt könne sehen, ob jemand zu Hause sei, und „mit etwas Vorwissen“ könnten Personen identifiziert werden.
Mit einem am 26. Februar unterzeichneten Bescheid, der heise online anonymisiert vorliegt, entspricht die Datenschutzbehörde der Beschwerde, verhängt jedoch keine Geldstrafe. Sie beruft sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 1 des österreichischen Datenschutzgesetzes, der das Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten gewährleistet, „soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.“ Ausnahmen gelten für allgemein zugängliche Daten oder wenn sie nicht auf den Betroffenen zurückgeführt werden können.
Bescheid: „Kamera verletzt das Recht auf Geheimhaltung“
Die Behörde stellt fest, dass die Kamera das Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem sie das Wohnhaus des Beschwerdeführers im Aufnahmebereich erfasst. Daher müsse die Kamera so eingestellt werden, dass das Haus nicht mehr sichtbar sei. Dies könnte theoretisch möglich sein, wäre jedoch nur eine vorübergehende Lösung, bis sich der nächste Anwohner beschwert.
Da der Betreiber keine andere Wahl sieht, als die Webcam abzuschalten, sollte der Bescheid rechtskräftig werden, kann Zimmermann diesen Schritt nicht nachvollziehen: „Das würde viele Webcams betreffen, da oft Gebäude oder Parkplätze zu sehen sind.“ Obwohl sein Unternehmen mit der Webcam keinen Gewinn erzielt, möchte er den Bescheid vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen. Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Behörden manchmal Bescheide erlassen, die logisch nicht nachvollziehbar sind. Zwischen den Parteien herrscht kein Unmut, betont Zimmermann. Man kennt sich in Zwettl und möchte lediglich klären, wie die rechtliche Lage ist. Eine österreichische Rechtsprechung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Wetterkameras ist heise online nicht bekannt.
Vor der Einführung der DSGVO hatte sich die damalige Datenschutzkommission, soweit bekannt, einmal mit einem ähnlichen Fall befasst. Dabei empfahl sie 2013, eine Webcam mit stündlichem Archiv so einzustellen, dass ein bestimmtes Gebäude nicht erfasst wird (Gz. K212.780/0004-DSK/2013). Die Behörde stellte jedoch auch fest, dass eine solche Webcam das Datenschutzrecht nur dann verletzt, „wenn das Informationsinteresse mit einem gelinderen Mittel befriedigt werden kann und dennoch ein nicht unbeträchtlicher Eingriff in datenschutzrechtlich geschützte Rechtspositionen vorliegt.“
Da der Bescheid der Redaktion nur anonymisiert vorliegt, war es nicht möglich, eine Stellungnahme des Beschwerdeführers einzuholen. Er ist der Redaktion nicht bekannt.
Ähnliche Artikel
- Neue Elgato Neo-Serie getestet: Stilvoll streamen wie nie zuvor!
- Meta Platforms versorgt KI mit Daten europäischer Nutzer – Brisante Enthüllungen!
- Vision Pro 2 enthüllt: Apples neue Immersions-Technik mit Webcam-Support | TNBT-Podcast
- Pfand-Schlupfloch: Wie Nachbarn mit leeren Bierkästen Kasse machen!
- Fujifilm enthüllt sensationell die neue Instax Mini 41!

Experte für Popkultur und Filmfan, erkundet Max Jäger die Welt der Unterhaltung mit neugierigem und lockerem Blick. Er teilt gerne die Geschichten hinter den Stars und entschlüsselt die Trends, die die Medienlandschaft prägen.