Von : Max Jäger

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Achtung: So gefährlich ist illegales Streaming wirklich!

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Viele Filme sind nur bei speziellen Anbietern verfügbar – die Zersplitterung des Streaming-Marktes treibt die Nutzer zu illegalen Plattformen. Dies kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Das Herunterladen oder Streamen von Filmen oder Serienepisoden ohne Bezahlung stellt in Deutschland meist eine Verletzung des Urheberrechts dar. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) legt fest, dass ausschließlich die Rechteinhaber, also die Produktionsstudios, das Recht haben, über die Nutzung ihrer Werke zu bestimmen.

Im UrhG wird in § 15 spezifiziert, welche Handlungen in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sind. Dazu zählen unter anderem die Vervielfältigung, die Verbreitung und das öffentliche Zugänglichmachen. Das Vervielfältigen umfasst das Kopieren und Herunterladen. Eine Verbreitung findet statt, wenn Inhalte öffentlich angeboten oder verbreitet werden. Mit öffentlichem Zugänglichmachen ist vor allem das Bereitstellen von Inhalten über das Internet für eine unbestimmte Anzahl von Personen gemeint.


Beim Filesharing in Peer-to-Peer-Netzwerken wie BitTorrent erfolgt nicht nur das Herunterladen einer Datei, sondern auch das gleichzeitige Bereitstellen für andere Nutzer. Dies betrifft das Recht auf Vervielfältigung sowie das Recht auf öffentliches Zugänglichmachen und ist ohne Erlaubnis der Rechteinhaber in den meisten Fällen rechtswidrig.


Dies war ein Ausschnitt aus unserem heise-Plus-Artikel „Die juristischen Folgen illegalen Streamings“.
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