Koffein in Pulverform ist zwar legal und bei Athleten sehr gefragt, doch die Dosierung birgt große Risiken. Schon geringe Mengen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Hier erfahren Sie, warum pulverisiertes Koffein so riskant ist.
Koffein ist bekannt für seine stimulierende Wirkung und wird oft von Sportlern in Form von Nahrungsergänzungsmitteln vor dem Training genutzt, um die physische Leistung zu steigern.
Allerdings sind nicht alle Produkte, die vor dem Training eingenommen werden, unbedenklich. Insbesondere bei Koffein in Pulverform warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung vor einer falschen Dosierung, die zu Vergiftungen führen kann.
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Koffein-Pulver: Konzentrierter als Kaffee
Koffeinhaltige Pulver sind leicht zugänglich, sowohl online als auch in lokalen Geschäften. Das Problem bei diesem Nahrungsergänzungsmittel ist jedoch, dass die Koffeinkonzentration im Pulver wesentlich höher ist als in Kaffee. So entsprechen 0,2 Gramm des Pulvers einer Koffeinmenge von 0,2 Gramm.
Zum Vergleich: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt gesunden Erwachsenen, nicht mehr als 0,2 Gramm in einer Einzeldosis zu sich zu nehmen. Über den Tag verteilt gilt eine Menge von 0,4 Gramm als sicher, während für Schwangere der Grenzwert bei 0,2 Gramm liegt.
Bei der Verwendung des Pulvers entspricht 0,2 Gramm ungefähr einer Messerspitze. Aufgrund der Schwierigkeit, diese kleine Menge exakt zu dosieren, ist schon bei geringfügigem Konsum äußerste Vorsicht geboten.
Warnung des Bundesinstituts vor Überdosierung
In geringen Mengen kann Koffein dem Körper helfen, wacher und leistungsfähiger zu sein. Zu hohe Dosen können jedoch Übelkeit, starke Unruhe, erhöhten Blutdruck und sogar Herzrasen oder Herzrhythmusstörungen verursachen.
Eine Dosis von 5 bis 10 Gramm reinen Koffeins, was etwa 1 bis 2 Teelöffeln des Pulvers entspricht, ist bereits lebensgefährlich. Kaffeeliebhaber müssten 10 Liter trinken, um dieselbe potenziell tödliche Dosis zu erreichen. Schwerwiegende oder sogar tödliche Vergiftungen durch hochkonzentrierte Einnahmen wurden auch hierzulande dokumentiert, sind jedoch selten.
Frei verkäufliche Produkte mit Koffeinpulver müssen laut der Nahrungsergänzungsmittelverordnung Angaben über die empfohlene tägliche Verzehrmenge sowie Warnhinweise enthalten, dass die Menge nicht überschritten werden darf. Dennoch werden diese Produkte von den Behörden weder auf ihre Sicherheit noch auf ihre Wirksamkeit geprüft, noch unterliegen sie einem Zulassungsverfahren.
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