Viele Banken erheben Gebühren von ihren Kunden, einige davon sind jedoch nicht erlaubt.
Ob Kontoführungsgebühren, Entgelte für Kontoauszüge oder Kosten für eine neue EC-Karte – Banken stellen ihren Girokonto-Kunden zahlreiche Posten in Rechnung. Einige dieser Kosten sind berechtigt, andere jedoch klar unzulässig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sowie weitere Gerichte haben im Laufe der Jahre durch verschiedene Urteile festgelegt, welche Gebühren von den Banken nicht verlangt werden dürfen. Eine Zusammenfassung dieser Entscheidungen finden Sie hier.
Verbotene Bankgebühren
Es existiert eine umfangreiche Liste an Gebühren, die Banken ihren Kunden nicht in Rechnung stellen dürfen. Hier sind die wichtigsten unzulässigen Gebühren, die Ihnen im Alltag begegnen könnten:
- Gebühren für nachträglich angeforderte Kontoauszüge dürfen nur die tatsächlichen Kosten abdecken
- Gebühren bei Sperrung der Karte aufgrund von Diebstahl oder Missbrauch
- Bei Verlust der Karte dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten berechnet werden, keine fiktiven Preise
- Gebühren für das Führen eines Darlehenskontos sind unzulässig, da es im Interesse der Bank liegt
- Gebühren für Kontopfändungen sind nicht erlaubt, da die Bank gesetzlich zur Bearbeitung verpflichtet ist
- Provisionen für den Empfang von Geld aus dem Ausland
- Gebühren für die Rückbuchung eines unrechtmäßigen Lastschrifteinzugs
- Gebühren für den Erhalt von Kontoauszügen
- Kosten für Kopien oder Telefonate
- Gestaffelte Mahnkosten und Mahngebühren über 3 Euro
- Gebühren für Kündigungen oder Mahnschreiben
- Verwahrgebühren für Einlagen auf Sparkonten
Zudem müssen Banken anteilig Gebühren für EC- und Kreditkarten zurückzahlen, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird und die Gebühren im Voraus entrichtet wurden.
Diese Gebühren dürfen Banken erheben
Die Liste der zulässigen Gebühren ist deutlich kürzer als die der unzulässigen:
- Gebühren für Kontoauskünfte
- Entgelte für Adressermittlungen, wenn Kunden ihre Adressänderungen nicht melden
- Gebühren für Scheckrückgaben
- Entgelte für die Nutzung der Kreditkarte im Ausland
- Kosten für Bartransaktionen am Schalter
- Gebühren für die Nichtausführung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen durch die eigene Bank
- Erstattung der Kosten des Ausstellers an den Empfänger einer nicht eingelösten Einzugsermächtigung
Detaillierte Informationen zu allen relevanten Gerichtsurteilen, auch solchen, die noch nicht rechtskräftig sind, finden Sie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





