Ab Oktober tritt eine neue Regelung für Banküberweisungen in Kraft, die Transaktionen innerhalb von 10 Sekunden ermöglicht.
Echtzeitüberweisungen innerhalb von 10 Sekunden werden bald zur Standardmethode für Geldtransfers innerhalb der EU. Banken dürfen keine zusätzlichen Gebühren für diese schnelleren Transfers erheben. Diese sogenannten Instant Payments sind auch während Feiertagen und Wochenenden aktiv. Im Vergleich dazu wurden bisherige Standardüberweisungen nur an Werktagen durchgeführt.
Was ist bereits in Kraft und was ändert sich bald?
- Seit Januar 2025 müssen Banken und Sparkassen den Empfang von Echtzeitüberweisungen in Euro ermöglichen.
- Bis spätestens 9. Oktober 2025 müssen alle Finanzinstitute Überweisungen zwischen Konten in Echtzeit durchführen können. Obwohl diese Überweisungen nicht kostenlos sein müssen, dürfen sie nicht mehr kosten als herkömmliche Überweisungen. Das bedeutet: Wenn eine Standardüberweisung bei Ihrer Bank kostenlos ist, muss dies auch für die 10-Sekunden-Überweisung gelten.
- Viele Banken passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und informieren derzeit ihre Kunden über diese Änderungen.
Geld in 10 Sekunden beim Empfänger
Was bedeutet das konkret für Bankkunden: Lange Wartezeiten auf eingehende Überweisungen sollen durch die 10-Sekunden-Regel der Vergangenheit angehören. Echtzeit- bzw. Sofortüberweisungen sollen unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit ausgeführt werden, also rund um die Uhr.
Zusätzlich wird der Auftraggeber innerhalb von 10 Sekunden darüber informiert, ob der überwiesene Betrag erfolgreich zugestellt wurde oder ob die IBAN nicht mit dem Empfängerkonto übereinstimmt. Auch für diese Bestätigung dürfen die Banken keine zusätzlichen Gebühren erheben.
Ausnahmen gibt es nur in speziellen Fällen, wie bei Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, aber bereits regelmäßige Transaktionen in Euro anbieten. Ihnen wird eine Übergangsperiode zur Umsetzung der Verordnung gewährt. Zudem wird für solche Konten eine Ausnahmeregelung von der 10-Sekunden-Regel außerhalb der Geschäftszeiten gelten.
Schutz vor Betrügern
Ein „Vorteil“ der bisher trägen Überweisungen ist, dass überwiesene Beträge, zumindest in manchen Fällen, gestoppt werden können, etwa wenn man man eine falsche IBAN eingetragen hat – oder wenn Sie gar auf Betrüger reingefallen sind. Diese Eingriffsmöglichkeit entfällt mit der Echtzeit-Überweisung.
Zahlungsverkehrsdienstleister müssen künftig aber belastbare und aktuelle Instrumente zur Betrugserkennung anbieten, einen sogenannten IBAN-Check.
So soll zum Beispiel verhindert werden, dass Überweisungen aufgrund von Betrug oder Irrtum auf ein falsches Konto gehen. In der EU tätige Zahlungsverkehrsdienstleister müssen dazu eine unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten, ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren.
Damit lässt sich eine beliebte Betrugsmethode trockenlegen, bei der Empfängername und IBAN nicht zusammenpassen. Bisher ist diese Überprüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben und viele Banken sparen sich den Aufwand.
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





