Diese kleine weiße Tafel am Straßenrand ist Ihnen sicher schon öfter begegnet, doch ihre Bedeutung bleibt für viele ein Rätsel.
In der Fahrschule werden uns zahlreiche Verkehrsschilder und ihre Bedeutungen beigebracht. Das ist essentiell, da Deutschland eine Vielzahl an Verkehrsregeln aufweist.
Es gibt jedoch einige Schilder, die selten sind und deren Zweck nicht sofort klar ist. Eines davon ist das OD-Schild, welches oft auch als massiver Stein am Straßenrand platziert wird.
OD-Schild: Was es bedeutet
Das „OD“ auf dem Schild bezeichnet eine Ortsdurchfahrt. Diese Schilder kommen in verschiedenen Formen vor, wie weiße oder gelbe Schilder oder als quaderförmige Steine am Straßenrand, die ungefähr einen halben Meter hoch sind, manchmal auch kleiner und weniger auffällig.
Nach der offiziellen Definition des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) umfasst eine Ortsdurchfahrt „den Teil einer Bundesstraße, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt und zur Erschließung angrenzender Grundstücke oder zur Anbindung mehrerer lokaler Straßennetze dient.“
Autobahnen und Kraftfahrstraßen, die durch städtische Gebiete führen, sind hiervon ausgenommen. Die OD-Schilder und -Steine finden sich meist in der Nähe von Ortsschildern.
In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Kennzeichnungen mit den Buchstaben V und E, die für Verknüpfungs- beziehungsweise Erschließungsbereiche stehen. V-Zeichen befinden sich oft außerhalb von Ortschaften an großen Kreuzungen, während E-Zeichen innerhalb der Ortschaften zu finden sind.
Die Schilder zur Ortsdurchfahrt gehören zur Gruppe der Stationszeichen und haben hauptsächlich eine straßenrechtliche Bedeutung – für Autofahrer sind sie daher in der Regel nicht von Bedeutung.
Zweck der Schilder zur Ortsdurchfahrt
Wenn eine Straße als Ortsdurchfahrt markiert ist, übernimmt der Bund die Straßenbaulast und somit die Kosten für Instandhaltung und Sanierung. Doch es gibt Ausnahmen:
- Gehwege und Parkplätze entlang der Ortsdurchfahrt bleiben in der Verantwortung der Gemeinde – der Bund trägt also nur die Baulast für die Fahrbahn.
- In Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern liegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde und nicht beim Bund.
- Gemeinden mit 50.000 bis 80.000 Einwohnern können beantragen, selbst Träger der Straßenbaulast zu sein.
Die Kosten für die Kennzeichnung durch OD-Schilder oder -Steine trägt ebenfalls der Bund. Die Regeln für die Berechnung in Sonderfällen sind jedoch, wie so oft in Deutschland, sehr komplex und bürokratisch.
Zudem ändern sich die Grenzen der Ortsdurchfahrten gelegentlich, beispielsweise durch die Erschließung neuer Wohngebiete.
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