Möglicherweise werden Ihnen von Ihrem Vermieter Kosten für die Bereitstellung von Glasfaser in Rechnung gestellt, was kostspielig sein kann.
Schnelles Internet ist ein Wunsch vieler Haushalte, und oft ist Glasfaser die Lösung. Überall im Land sind Ausbauarbeiten im Gange. Doch das Thema Anschluss im Mehrfamilienhaus ist damit nicht abgeschlossen, denn die Leitungen müssen in die Wohnungen verlegt werden.
Spätestens hier entstehen häufig Konflikte zwischen Mietern und Vermietern bezüglich der Kosten. In Deutschland gibt es das sogenannte Glasfaserbereitstellungsentgelt, das Vermietern Anreize bieten soll, die Wohnungen mit Glasfaser auszustatten.
Das Ende der Kupfernetze
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Zusätzliche Gebühr von bis zu 60 Euro pro Jahr
Bei den Betriebskosten gab es kürzlich einige Änderungen. Das Privileg für Kabel-TV-Anschlüsse ist beispielsweise Mitte 2024 ausgelaufen. Vermieter können jedoch die Kosten für die gebäudeinterne Netzinfrastruktur über das Glasfaserbereitstellungsentgelt umlegen. Was bedeutet das genau?
- Das Telekommunikationsgesetz enthält einen speziellen Abschnitt zum Glasfaserbereitstellungsentgelt.
- Vermieter können ein Telekommunikationsunternehmen mit der Errichtung und dem Betrieb einer gebäudeinternen Netzinfrastruktur beauftragen, die vollständig aus Glasfaserkomponenten besteht.
- Für diese Dienstleistung kann das Telekommunikationsunternehmen ein Glasfaserbereitstellungsentgelt verlangen.
- Dieses Entgelt darf normalerweise fünf Jahre, unter besonderen Umständen höchstens neun Jahre, erhoben werden.
- Die Höhe ist auf 5 Euro brutto pro Monat für Mieter begrenzt, also 60 Euro pro Jahr.
- Die Vermieter können das Glasfaserbereitstellungsentgelt über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.
- Rechnet man die Kosten auf fünf bzw. neun Jahre hoch, können Mieter insgesamt mit 300 bis 540 Euro belastet werden.
- Die Kosten für den Hausanschluss lassen sich nicht auf Mieter umlegen, es geht beim Glasfaserbereitstellungsentgelt ausschließlich um die interne Hausvernetzung.
- Nur die Kosten für den Betriebsstrom der gebäudeinternen Netzinfrastruktur sowie Wartungskosten können weiterhin auf die Mieter umgelegt werden.
- Das Glasfaserbereitstellungsentgelt umfasst weder Internet noch TV-Dienste. Die Mieter können abhängig von ihrem Bedarf einen Internet- oder TV-Anbieter und die Übertragungstechnologie frei wählen.
- Die interne Glasfaservernetzung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2027 funktionsfähig errichtet worden sein.
Glasfaserentgelt auf der Nebenkostenabrechnung
Das Glasfaserbereitstellungsentgelt kann als Posten auf der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Es wäre zwar sinnvoll, wenn Vermieter ihre Mieter darauf hinweisen würden, eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.
Auch können Mieter den Kosten, wenn sie den oben dargestellten Regeln folgen, nicht widersprechen. Es handelt sich um umlagefähige Kosten nach der Betriebskostenverordnung.
Wichtig: Mieter müssen den Glasfaser-Anbieter, also ihren Internet-Tarif, frei wählen können.
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