In Griechenland waren Camper bis vor kurzem mit hohen Bußgeldern konfrontiert. Eine aktuelle Änderung in der Polizeiverordnung sorgt jetzt für klare Regelungen und erleichtert das Abstellen von Wohnmobilen erheblich.
Griechenland ist aufgrund seiner sommerlichen Temperaturen, Sonnenschein und köstlichen Speisen auch dieses Jahr ein Top-Reiseziel für viele Deutsche.
Allerdings waren Camper, die mit Wohnmobilen oder Zelten anreisten, oft nicht willkommen:
Zu Beginn des Jahres 2025 verunsicherten strenge Bestimmungen für das Parken von Wohnmobilen Touristen. Nach dem Gesetz 5170/2025 war es verboten, Wohnmobile an Stränden, in Wäldern oder in der Nähe von archäologischen Stätten abzustellen. Auf öffentlichen Parkplätzen war das Parken meist nur für 24 Stunden erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung wurden Strafen von 300 Euro pro Person fällig, bei schweren Verstößen drohten sogar bis zu 3.000 Euro oder drei Monate Haft.
Neue Polizeiverordnung schafft Klarheit
Im Februar 2026 hat das griechische Polizeipräsidium jedoch eine neue Verordnung veröffentlicht:
Demnach sollen Wohnmobile grundsätzlich wie normale Fahrzeuge behandelt werden. Das bedeutet, dass sie überall dort parken dürfen, wo auch andere Autos stehen dürfen, sofern keine speziellen Verbote greifen. Die Polizei wurde landesweit angewiesen, diese Auslegung umzusetzen.
Diese Regeln gelten jetzt für Camper
Innerhalb von Ortschaften dürfen Wohnmobile mit einer Länge von bis zu 7,5 Metern ohne zeitliche Begrenzung parken, sofern dies für andere Fahrzeuge ebenfalls erlaubt ist. Größere Fahrzeuge sowie Wohnwagen dürfen hingegen maximal 24 Stunden stehen bleiben.
Außerhalb von Ortschaften ist das Parken auf ausgewiesenen Flächen, am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen erlaubt, sofern kein Verbotsschild vorhanden ist. Eine generelle Zeitbegrenzung gibt es dort nicht.
Parken ist jedoch nicht gleich Campen
Wichtig ist der Unterschied zwischen Parken und Campen. Wer lediglich im Wohnmobil übernachtet, ohne Markise, Tisch oder Stühle aufzustellen, parkt legal. Wer jedoch Campingausrüstung aufbaut, campiert wild – und das ist weiterhin verboten. Auch für sensible Bereiche wie Strände, Wälder oder archäologische Stätten gelten weiterhin besondere Einschränkungen.
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Camping abseits der Stellplätze: Versteckt „campen“ – völlig legal
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





