Ab dem 1. Juli 2025 haben Eltern die Möglichkeit, für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen zusätzlichen halben Rentenpunkt geltend zu machen. Hierfür ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig.
Die sogenannte Mütterrente war ein zentraler Punkt in den Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD, und ist bereits seit mehr als einem Jahrzehnt ein fester Bestandteil des Rentensystems.
Diese Rente ist jedoch keine separate Leistung, sondern bezieht sich auf die Anrechnung von Erziehungszeiten auf die gesetzliche Rente. Das Ziel ist es, Eltern, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt hauptsächlich der Kindererziehung widmen, Rentenansprüche zu sichern.
Um die Erziehungszeiten anerkennen zu lassen, ist ein Antrag notwendig, der etwa 10 Seiten umfasst.
Regelungen zur Mütterrente
Die aktuellen Regelungen zur Mütterrente umfassen folgendes:
- Für jedes vor 1992 geborene Kind werden bis zu 2,5 Erziehungsjahre auf das Rentenkonto angerechnet.
- Es wird dabei von einem durchschnittlichen deutschen Einkommen ausgegangen, was bis zu 2,5 Entgeltpunkte ergibt. Ab dem 1. Juli 2024 entspricht ein Entgeltpunkt einem Wert von 39,32 Euro.
- Für Kinder, die nach 1991 geboren wurden, werden bis zu drei Jahre angerechnet, was entsprechend drei Entgeltpunkten entspricht.
Bei mehreren Kindern verlängert sich die Erziehungszeit entsprechend, unabhängig vom Geburtsdatum der Kinder. Zum Beispiel erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Zwillingen bis zu fünf Jahre angerechnet.
Erziehungszeiten können nur einem Elternteil gleichzeitig zugeschrieben werden, in der Regel zunächst der Mutter. Dies gilt auch bei gemeinsamer Erziehung. Jedoch können auch andere Erziehende, wie Väter, Adoptiv- oder Pflegeeltern, Großeltern oder andere Verwandte, diese Zeiten anerkannt bekommen.
Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten wird hier Schritt für Schritt erklärt.
Kindererziehungszeiten offiziell feststellen lassen
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Neue Regelungen zur Mütterrente
Im jüngsten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird die Mütterrente kurz thematisiert:
„Wir werden die Mütterrente auf drei Rentenpunkte für alle Mütter ausweiten – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um eine gleichmäßige Wertschätzung und Anerkennung aller Mütter sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgt über Steuermittel, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Leistung handelt.“
Diese Maßnahme klingt vielversprechend, wird jedoch kostenintensiv sein, da etwa 10 Millionen Betroffene zusätzliches Geld erhalten werden. Die Deutsche Rentenversicherung schätzt, dass die Kosten hierfür bei etwa 5 Milliarden Euro jährlich liegen werden. Ein zusätzlicher halber Rentenpunkt bedeutet für Rentenbezieher ein Plus von rund 20 Euro pro Monat.
Kritisiert wurde jedoch, dass die Finanzierung ursprünglich über die Rentenbeiträge erfolgen sollte, was zu einem schnelleren Anstieg der Beitragssätze geführt hätte. Man rechnete bei der Deutschen Rentenversicherung damit, dass der Beitragssatz bis 2027 auf über 19 Prozent angestiegen wäre.
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





