Ein Versicherungsangebot, das häufig im Zusammenhang mit Krediten steht, wird von Fachleuten kritisch betrachtet.
Wenn Sie einen Kredit oder eine Kreditkarte aufnehmen, wird Ihnen oft eine Restschuldversicherung vorgeschlagen. Diese soll eigentlich als Sicherheit dienen, falls Sie die Raten nicht mehr zahlen können, beispielsweise wegen
- Arbeitslosigkeit
- Berufsunfähigkeit
- Krankheit
- Tod
Dennoch wird von Verbraucherschützern vor dieser Versicherung gewarnt, da sie Sie um tausende Euros erleichtern könnte. Die Gründe dafür sollten Sie verstehen.
Restschuldversicherung: Sinnvoll oder überflüssig?
Verbraucherschützer raten immer wieder von der Restschuldversicherung ab. Experten zufolge sind sie oft zu teuer, bieten wenig Leistung und zahlen selten aus. Selbst wenn Sie größere Kredite für Autos, Elektronik oder Möbel aufnehmen, werden Ihnen solche Versicherungen oft angeboten.
Die gute Nachricht: Ab Januar 2025 kann die Versicherung erst eine Woche nach Abschluss eines Kreditvertrags abgeschlossen werden. Dies schützt Sie davor, vorschnell eine solche Versicherung aufgedrängt zu bekommen und gibt Ihnen mehr Zeit zum Überlegen.
Dies mindert einen häufigen Kritikpunkt an der Restschuldversicherung: den Verkaufsdruck. Lassen Sie sich von Formulierungen wie „Ich übernehme alle Kosten und Risiken selbst“ nicht beirren und prüfen Sie in dieser Zeit genau, ob sich die Restschuldversicherung wirklich lohnt.
Ein weiteres Problem dieser Versicherungen sind die hohen Kosten und ein möglicherweise höherer effektiver Jahreszins, als im Vertrag angegeben. Der Einmalbetrag für die Versicherung wird nämlich auf den Nettodarlehensbetrag aufgeschlagen.
Zudem kommt die Restschuldversicherung nicht für jeden Kunden infrage, da es zahlreiche Ausschlüsse und Klauseln gibt, die Wartezeiten vorsehen. Das bedeutet, dass Sie zahlen könnten, ohne im Ernstfall eine Leistung zu erhalten – laut Verbraucherzentrale fehlt den Vermittlern dieser Policen oft das nötige Fachwissen, da sie keine Versicherungsexperten sind. Die kompliziert formulierten Versicherungsbedingungen sind auch für Laien oft nur schwer verständlich.
Bei Online-Kreditanfragen kann es zudem passieren, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird, ohne dass ein Kreditvertrag zustande kommt. Dann zahlen Kunden unnötig.
Alternativen zur Restschuldversicherung
Wenn Sie feststellen, dass Sie einen Vertrag zur Restschuldversicherung abgeschlossen haben, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail widerrufen oder später gemäß den vertraglichen Regelungen kündigen. Es ist ratsam, dies immer per Einschreiben zu tun, um den Erhalt bestätigen zu lassen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt stattdessen eine Risikolebensversicherung für den Todesfall und eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Diese bieten im Vergleich zu den Kosten mehr Leistungen für die Kunden.
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





