Wer in Deutschland ein Hotelzimmer bucht, ist oft verpflichtet, sich am Empfang auszuweisen oder ein Formular auszufüllen. Dies ist durch die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht bedingt. Doch ab 2025 wird das Verfahren für Reisende erheblich erleichtert.
Das Vierte Gesetz zur Entlastung bürokratischer Lasten (BEG IV) wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Die Linke lehnte ab, während sich die AfD der Stimme enthielt. Das Gesetz zielt darauf ab, das Leben von Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung zu vereinfachen und dabei nahezu eine Milliarde Euro einzusparen.
Die Vorschläge wurden jedoch nicht ausschließlich von Politikern entwickelt, sondern berücksichtigen auch die Meinungen von Berufsverbänden. Insgesamt haben 57 Verbände 442 Vorschläge zur Reduzierung der Bürokratie eingereicht. Ein wesentlicher Aspekt, der durch das BEG IV geändert werden soll, ist die Meldepflicht in Hotels.
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Für Deutsche: Abschaffung der Hotelmeldepflicht
Derzeit sind Beherbergungsbetriebe, einschließlich Hotels, Ferienzimmer und Ferienwohnungen, verpflichtet, unabhängig von ihrer Größe für jeden Gast einen Meldeschein auszustellen und diesen ein Jahr lang aufzubewahren, wie das Bundesmeldegesetz vorschreibt.
Bereits durch das dritte BEG wurde beschlossen, dass die Meldepflicht auch digital erfüllt werden kann. Seitdem ist ein elektronischer Meldeschein möglich. Dennoch müssen Urlauber weiterhin ihren Namen, Geburtsdatum, Adresse und die Anzahl der Mitreisenden angeben.
Laut der Beschlussempfehlung des BEG IV wird für deutsche Staatsbürger künftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen. Dies wird eine erhebliche Entlastung für die Beherbergungsbranche und die betroffenen Gäste darstellen.
Für deutsche Bürger fällt somit das Ausfüllen von Meldeformularen in Hotels ab dem nächsten Jahr weg, wenn sie beispielsweise im Bayerischen Wald, im Harz oder an der Ostsee Urlaub machen. Diese Regelung gilt auch für Geschäftsreisende innerhalb Deutschlands. Es könnte jedoch Ausnahmen geben, zum Beispiel in Heilbädern und Kurorten, wo die Daten für Kurbeitragssysteme und Fremdenverkehrsbeiträge benötigt werden.
Für ausländische Urlauber, die ungefähr 20 Prozent der Hotelübernachtungen in Deutschland ausmachen, bleibt die Meldepflicht bestehen. Sie müssen bei der Anmeldung weiterhin einen Ausweis vorlegen.
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.