Viele Menschen stellen sich die Frage, wie hoch ihre Rente einmal sein wird, und das betrifft nicht nur die ältere Generation. Doch welchen maximalen Betrag kann die Rente erreichen?
Die Höhe der Rente ist individuell verschieden, deshalb ist es wichtig, Ihre jährliche Renteninformation genau zu studieren und auch die digitale Rentenübersicht zu prüfen. Diese gibt Aufschluss über die gesetzliche Rente sowie über Zahlungen aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.
Aber welcher Höchstbetrag ist bei der gesetzlichen Rente möglich? Wir haben die Zahlen durchgespielt und festgestellt, dass dabei eine ansehnliche Summe herauskommt, die jedoch oft niedriger ist, als viele vermuten.
Maximale Rente liegt bei etwa 3.500 Euro
Die Berechnung der Rente stellt eine mathematische Herausforderung dar, doch grundsätzlich erhält, wer mehr einzahlt, auch mehr Rente. Hierbei spielen die Beitragsjahre eine Rolle, ebenso wie die Beitragsbemessungsgrenze, welche die Höchstsumme festlegt, die in die Rentenversicherung eingezahlt werden muss.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt, für das Jahr 2025 beträgt sie 8.050 Euro pro Monat. Liegt Ihr Bruttoeinkommen über dieser Summe, müssen Sie keine zusätzlichen Rentenbeiträge leisten. Für unsere Beispielrechnung gehen wir von 45 Beitragsjahren aus. Damit besteht definitiv ein Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente. Allerdings kann durch längere Arbeitszeiten die Rente weiter erhöht werden.
Da die maximal erreichbaren Rentenpunkte jährlich variieren, hängt die Höchstrente auch davon ab, wann Beiträge gezahlt wurden und wann der Renteneintritt erfolgt. In den letzten 45 Jahren konnte man rund 85,4 Entgeltpunkte sammeln. Nimmt man den ab Juli 2025 geltenden Rentenwert von 40,79 Euro, ergibt sich eine maximale Bruttorente von 3.483 Euro.
Wichtig zu beachten: Diese rund 3.500 Euro stellen einen Bruttobetrag dar.
Obwohl viele Menschen eine höhere Höchstrente erwarten, ist der errechnete Betrag im Vergleich zur Durchschnittsrente, die bundesweit bei etwa 1.668 Euro liegt (bei mindestens 45 Beitragsjahren), nicht schlecht.
Kürzungen bei Versicherern
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Pensionen für Beamte deutlich höher
Ein völlig anders strukturiertes System für den Ruhestand bieten die Beamtenpensionen, die je nach Bundes- oder Landesgesetzgebung variieren. Dennoch wird oft verglichen, was letztendlich auf dem Konto der Pensionierten landet. Für die Berechnung der konkreten Bezüge sind mehrere Faktoren entscheidend.
Bundesbeamte, die mindestens 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet haben, können bis zu 71,75 Prozent ihres letzten Grundgehalts als Pension erhalten. Im Durchschnitt liegt dieser Satz jedoch bei 66,8 Prozent (für das Jahr 2024).
Ein Blick auf die konkreten Zahlen zeigt, dass Beamte durchschnittlich ein Ruhegehalt von 3.240 Euro bekommen, was gar nicht so weit entfernt ist von der maximal möglichen gesetzlichen Rente.
Allerdings ist die gesetzliche Rente grundsätzlich als Basissicherung gedacht. Sie bildet die erste Säule der Altersvorsorge und wird oft durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzt (zweite Säule). Die Beamtenversorgung deckt sowohl die erste als auch die zweite Säule ab.
Dass man in Spitzenpositionen auch eine Spitzenpension erhält, zeigt sich, wenn man die Besoldungstabellen betrachtet. Bei der höchsten Besoldungsstufe B11 liegt das Grundgehalt bei 16.084,36 Euro. 71,75 Prozent davon würden dann 11.540 Euro Ruhegehalt ergeben.






