Menschen mit Schulden müssen sich an spezielle finanzielle Regeln halten. Bald wird jedoch eine bestimmte Grenze angehoben.
„Pfändungsschutz“ spielt eine entscheidende Rolle. Auch wenn man mit Lohnpfändungen konfrontiert ist, bleibt ein Teil des Einkommens geschützt.
Pfändungsfreigrenzen gewährleisten, dass Schuldner nicht unter das Existenzminimum fallen. Dies ermöglicht die Deckung grundlegender Kosten wie Nahrung, Miete und Kleidung sowie gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen.
Überschreitet das Arbeitseinkommen den Basisfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein Teil des zusätzlichen Einkommens erhalten. Ab Juli 2026 werden die Pfändungsfreigrenzen erhöht.
Die genauen neuen Beträge werden im Frühjahr 2026 veröffentlicht. In den letzten Jahren gab es Erhöhungen zwischen vier und sechs Prozent. Arbeitgeber müssen bei Lohnpfändungen und Gehaltsabtretungen sowie Banken bei Pfändungsschutzkonten die neuen Grenzen automatisch berücksichtigen.
Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2025
Bis 2020 wurden die Freigrenzen alle zwei Jahre angepasst, nun erfolgt die Anpassung jährlich basierend auf Lohn- und Preisentwicklungen in Deutschland.
Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten seit dem 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Anschließend wird eine erneute Anpassung vorgenommen.
- Grundbetrag: Der monatlich unpfändbare Grundbetrag liegt aktuell bei 1.555 Euro (zuvor 1.491,75 Euro).
- Unterhalt für eine Person: Für die erste unterhaltsberechtigte Person beträgt der Freibetrag 585,23 Euro (zuvor 561,43 Euro).
- Weiterer Unterhalt: Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person beträgt der Freibetrag derzeit 326,04 Euro (zuvor 312,78 Euro).
Das bedeutet, wenn ein Schuldner Unterhalt für zwei Personen zahlen muss, sind vom Einkommen der unpfändbare Grundbetrag sowie die Freibeträge für die erste und die zweite Person geschützt.
Die aktuellen Pfändungstabellen sind für die korrekte Berechnung entscheidend. Hier ist zu beachten, dass Beträge in 10-Euro-Schritten gerundet werden. Das bedeutet, dass sogar bis zu einem Nettoeinkommen von 1.559,99 Euro keine Abzüge vorgenommen werden.
Muss ein Schuldner für fünf Unterhaltspflichtige sorgen, liegt der maximal unpfändbare Betrag laut Tabelle derzeit bei 3.449,99 Euro pro Monat.
- P-Konto bei der Bank: So schützt es Ihr Geld vor Pfändungen
Besonderes Konto
-
Achtung: So schützt ein P-Konto bei der Bank Ihr Geld
Unpfändbare Beträge über der Freigrenze
Auch oberhalb der Freigrenze wird nicht das gesamte Einkommen gepfändet. Ein wichtiger Faktor hierbei ist die mögliche Unterhaltspflicht.
- 30 Prozent des Nettogehalts über der Freigrenze sind unpfändbar, wenn keine Unterhaltspflicht besteht.
- 50 Prozent bleiben geschützt, wenn eine unterhaltspflichtige Person vorhanden ist.
- Für jede weitere unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Anteil um 10 Prozent.
- Bei fünf unterhaltspflichtigen Personen sind also 90 Prozent des Einkommens über der Freigrenze geschützt.
Es gibt jedoch einen Grenzbetrag, ab dem vollständig gepfändet werden kann. Er liegt seit Juli 2025 bei 4.766,99 Euro (vorher 4.573,10 Euro). Wer also 5.000 Euro netto verdient, hat 233,01 Euro über dieser Grenze, und dieser Betrag ist vollständig pfändbar.
Steuersoftware zur Geldrückholung vom Staat
-
Steuersoftware 2026: Fast automatische Geldrückholung
Ähnliche Artikel
- Ab August mehr Geld: 275 Euro Extra plus Gehaltserhöhung – Wer profitiert?
- Bis zu 960 Euro steuerfrei verdienen: So lohnt sich Ihr Engagement!
- Januar-Gehaltsschock: Warum viele weniger Netto bekamen – Jetzt prüfen!
- Ab März mehr Gehalt für 800.000 Beschäftigte: Gehaltssprung kündigt sich an!
- Verdienen Sie genug? Neues Tool zeigt, was Ihr Job wirklich wert ist!

Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





