Falls die Geschwindigkeit Ihres mobilen Internets nicht den Versprechungen Ihres Anbieters entspricht, können Sie mit einer neuen App der Bundesnetzagentur eine Rückzahlung beantragen. Doch der Weg zu einigen zurückgezahlten Euro ist mit Mühe verbunden.
Um die Geschwindigkeit des Internets gibt es häufig Auseinandersetzungen. Anbieter locken oft mit hohen Geschwindigkeitsversprechen, die bei den Kunden jedoch nur selten in vollem Umfang ankommen.
Die Bundesnetzagentur hat bereits definiert, welche Mindestgeschwindigkeit das Festnetz-Internet haben muss. Es gibt ein offizielles Tool zur Geschwindigkeitsmessung, mit dem Nutzer ihre Internetverbindung überprüfen und bei unzureichender Leistung eine Rückerstattung vom Anbieter verlangen oder außerordentlich kündigen können.
Diese Möglichkeit wird nun auch für mobile Internetverbindungen angeboten. Die Bundesnetzagentur hat eine Allgemeinverfügung zu den Regelungen bei unzureichender Leistung für mobile Internetzugänge und eine Anleitung mit genauen Nachweisvorgaben herausgegeben. Diese Regelungen treten am 20. April 2026 in Kraft. Für die offizielle Messung ist die App ‚Nachweisverfahren Mobilfunk‘ erforderlich, die für Android und iOS verfügbar ist.
Mindestgeschwindigkeiten für mobiles Internet
Die Bundesnetzagentur hält bei diesem Thema vor allem zwei Aspekte für wesentlich: Erstens wurden die genauen Bedingungen für das Minderungsrecht bei mobilen Internetzugängen definiert, d.h. ab wann eine mobile Internetverbindung als zu langsam gilt.
Zudem gibt es eine neue Mess-App, mit der Verbraucher selbst überprüfen und dokumentieren können, ob die Qualität im Mobilfunk den vertraglich vereinbarten Bedingungen entspricht.
Die Bundesnetzagentur verfolgt dabei einen regional differenzierten Ansatz zur Feststellung einer minderungsrelevanten Abweichung:
- Hohe Haushaltsdichte: In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte müssen mindestens 25 Prozent der versprochenen Geschwindigkeit im Down- und Upload erreicht werden.
- Mittlere Haushaltsdichte: Bei mittlerer Haushaltsdichte sind es mindestens 15 Prozent
- Niedrige Haushaltsdichte: Bei niedriger Haushaltsdichte sind mindestens 10 Prozent der Geschwindigkeit nötig.
Die Einteilung der Gebiete erfolgt dabei auf Basis von 300-Meter-Rastern.
Neue App führt 30 Messungen an 5 Tagen durch
Eine einmalige Abweichung bei der Download-Geschwindigkeit führt noch nicht zu einer Minderung. Die Bundesnetzagentur fordert für einen gültigen Nachweis 30 Messungen, die über 5 Kalendertage verteilt durchgeführt werden müssen. Pro Tag sind also sechs Messungen erforderlich, und diese müssen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen stattfinden.
Weitere Details: Zwischen der dritten und vierten Messung eines Tages muss zwingend eine Pause von mindestens drei Stunden liegen, zwischen allen anderen Messungen eines Tages mindestens fünf Minuten.
Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt vor, wenn an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils einmalig die um die oben genannten Abschläge reduzierte vertraglich zugesicherte geschätzte maximale Geschwindigkeit nicht erreicht wird.
Beispiel: Sie wohnen in einem dicht besiedelten Gebiet und Ihr Anbieter verspricht Ihnen Downloads mit 100 MBit/s. Dann liegt die Grenze bei 25 MBit/s. Wenn diese Grenze an drei von fünf Messtagen einmal unterschritten wird, können Sie Geld vom Provider zurückfordern. Wer in einem Gebiet mit niedriger Haushaltsdichte misst, muss im Beispiel aber schon an drei Tagen die Grenze von 10 MBit/s unterschreiten.
Für den genauen Nachweis, der die oben genannten Regelungen einhält, benötigen Sie die neue App Nachweisverfahren Mobilfunk. Nicht verwechseln: Die neue App baut auf die bereits verfügbare App Breitbandmessung auf, integriert aber das detaillierte, offizielle Nachweisverfahren.
Verbraucherschützer kritisieren das neue Nachweisverfahren als zu kompliziert. So weist Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW darauf hin, dass nur drei Messungen knapp oberhalb der Schwelle ausreichen, um keinen Anspruch zu haben – auch wenn die anderen 27 Messwerte schlecht sind. Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) merkt an, dass oft unklar sei, wie hoch der Minderungsbetrag wäre. „Die konkrete Berechnung obliegt den Anbietern und erfolgt nicht immer transparent.“
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Leidenschaftlich für Fakten, durchforstet Anna Köhler die Nachrichten, um eine klare und präzise Analyse globaler Ereignisse zu liefern. Mit langjähriger Erfahrung im Journalismus macht sie die Nachrichten für alle zugänglich, ohne Kompromisse bei der Wahrheit einzugehen.





